§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Sinn und Zweck des Behandlungsvertrags
§ 4 Mitwirkung des Patienten
§ 5 Honorar
§ 6 Arzneimittel
§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung
§ 8 Datenschutz und Handakte
§ 9 Haftpflicht
§ 10 Meinungsverschiedenheiten
§ 11 Salvatorische Klausel
§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
(1) Soweit nicht ausdrücklich, anders vereinbart, gelten für die
Beauftragung der Dienstleistungen zwischen dem Patienten und
dem Heilpraktikerin für Psychotherapie: Hans-Peter Ries
(nachfolgend Therapeut genannt), diese "Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen" (AGB) als Behandlungsvertrag gemäß § 611 ff. BGB.
(2) Nach dem Behandlungs- bzw. Dienstleistungsvertrag zwischen
Patient und Therapeut, schuldet letztgenannter eine Leistung im
Sinne eines Dienstleistungsvertrages.
(3) Der Patient ist gegenüber dem Therapeuten zur Vergütung eines
Honorars verpflichtet.
Hierbei unterliegt die Höhe der Vergütung gem. § 611 BGB der
freien Vereinbarung zwischen Therapeut und Patient.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Therapeut kommt
zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des
Therapeuten annimmt und sich zum Zwecke der Beratung,
Diagnose und/oder Therapie an ihn wendet.
(2) Der Therapeut ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne
Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere dann, wenn ein
erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann,
wenn es um Beschwerden geht, die der Therapeut auf der
Grundlage des Heilpraktikergesetzes (HPG) nicht behandeln kann
oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten.
In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Therapeuten für die
bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich
Beratung, erhalten.
§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags
(1) Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der
Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausübung der
Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
(2) Über die Therapiemethoden entscheidet der Patient nach seinen
Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Therapeuten über die anwendbaren
Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher
Hinsicht informiert wurde.
(3) In der Regel werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie Methoden der
Psychotherapie und Erfahrungsmedizin angewendet, die schulmedizinisch
nicht unbedingt anerkannt sein müssen.
Diese Methoden sind im Allgemeinen oft auch nicht kausal-funktional
erklärbar und so kann/darf ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode
weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden
Haftungsansprüche sind daher auch für eventuelle Folgen nicht abzuleiten.
Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und
ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der
Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werde will, hat er dies
gegenüber dem Therapeuten vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.
(4) Der Therapeut darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) gemäß
Sozialgesetzbuch ausstellen.
§ 4 Mitwirkung des Patienten
Der Patient ist zu keiner aktiven Mitwirkung verpflichtet.
Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
§ 5 Honorar
(1) Der Therapeut hat gem. §1 Abs (3) dieser AGB für seine Dienste Anspruch
auf eine Vergütung bzw ein Honorar.
Die Höhe der Vergütung gem. § 611 BGB unterliegt der freien Vereinbarung
zwischen Therapeut und Patient.
Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse
ist ausgeschlossen
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar nach jeder
Beratung/Behandlung vom Patienten in bar an den Therapeuten gegen
Quittung zu entrichten.
(3) Die Festlegung von Einzelheiten zur Beauftragung und Vergütung von
Leistungen Dritter (z.B. Laborleistungen) erfolgt - bei Bedarf - in einer
gesonderten schriftlichen Erklärung
(4) Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars
durch Dritte hat oder zu haben glaubt, befreit ihn dies nicht zur Zahlung gem.
§5 Abs.(1,2,3) gegenüber dem Therapeuten.
Der Therapeut ist zur Direktabrechnung mit Dritten nicht verpflichtet und kann
sowohl Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung
nicht stunden.
(5) Soweit der Therapeut im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 3
Absatz 2 den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht,
sind diese unverbindlich.
§ 6 Arzneimittel
(1) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i. d. F. der 8.
Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen
Arzneimitteln durch einen Therapeuten (im Sinne des
Heilpraktikergesetzes) nicht gestattet.
Die Direktverabreichung stellt keine Abgabe sondern eine
Verwendung dar.
(2) Zur Ausstellung von Rezepten zum Bezug von verschreibungs-
pflichtigen Arzneimitteln ist der Therapeut nicht berechtigt.
§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung
(1) Der Therapeut behandelt sämtliche Patientendaten vertraulich und erteilt
bezüglich Diagnose, Beratungen und Therapie sowie deren Begleitumstände
und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit
ausdrücklicher *schriftlicher Zustimmung des Patienten
(Schweigepflichtentbindung)
(2) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. behördlicher oder gerichtlicher
Anordnung, Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen u.ä.) besteht ggf. zur
Weitergabe von Patientendaten - eine Auskunftspflicht.
Dies gilt auch für Auskünfte an Personensorgeberechtigte, nicht aber für
Auskünfte an Ehepartnern, Verwandte oder Familienangehörige.
(3) Treten Umstände ein die entsprechend §7 Abs. (1) zu einer Auskunft
verpflichten, so können hieraus keine Haftungsansprüche gegenüber dem
Therapeuten, geltend gemacht werden.
(4) § 7 Abs. (3) findet auch dann Anwendung wenn in Zusammenhang mit der
Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Therapeuten
oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung
zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
(5) Der Patient stimmt ausdrücklich zu, daß seine Krankengeschichte im Rahmen
anonymisierter Fallstudien Fachkreisen zugänglich gemacht werden darf.
(6) Wünscht der Patient - z.B. aus Erstattungsgründen - eine Rechnung, welche
Diagnose- und therapiespezifizierungen oder persönliche Daten enthält, so
übernimmt er damit die Verantwortung der Vertraulichkeit.
§ 8 Datenschutz und Handakte
(1) Dem Patienten ist bekannt und er willigt darin ein, dass im Rahmen
des Behandlungsvertrages die erforderlichen persönlichen Daten
durch den Therapeuten auf Datenträgern gespeichert werden.
(2) Der Therapeut führt Aufzeichnungen über alle Patientenleistungen
(Handakte).
Diese dienen dem therapeutisch / taktischen Vorgehen
Der Patient willigt ausdrücklich und unwiderruflich darin ein, dass
er keine Einsicht in diese Handakte hat.
Auch kann er diese Handakte nicht heraus verlangen.
(3) Sofern der Patient Auskünfte über Inhalte seiner Handakte
verlangt, so genügt es dass der Therapeut eine grobe, inhaltliche
jedoch kostenpflichtige Schrift erstellen.
(4) Der Therapeut erklärt hiermit ausdrücklich, dass er
personenbezogene Daten an Niemanden weiterreicht.
§ 9 Haftpflicht
(1) Mit betreten der Praxisräume des Therapeuten, besteht eine erhöhte
Vorsichtspflicht für den Patienten.
Für Schäden an Sachmitteln, Einrichtungsgegenständen, Sitz,- und
Liegeeinrichtungen, sowie körperliche Schäden, die durch den Patienten
entstanden sind, haftet der Patient.
(2) Behandlungsschwerpunkt des Therapeuten, ist die Suggestionstherapie
mittels Hypnose (Trance).
Zum derzeitigen Zeitpunkt sind bei kontrollierter Anwendung keine Gefahren
für Leib und Seele bekannt.
Ein Haftungsanspruch für später bekanntwerdende gesundheitliche
Gefahren, gilt hiermit als ausgeschlossen.
(3) Bestimmte psychische Erkrankungen (z.B. Schizophrenie, Delier, Epilepsie)
können in seltenen Fällen beim Einsatz von Hypnose zu gefährlichen
Wechselwirkungen und bleibenden, psychischen Schäden führen.
Der Patient verpflichtet sich daher auf Fragen zu seiner bisherigen
Krankengeschichte, stets wahrheitsgemäß zu Antworten, bzw. auch aus
eigenem Antrieb, alles dazu beizutragen um möglichst alle derzeitigen und
bisherigen Krankheiten, insbesondere solcher mit neurologischen oder
psychischen Hintergründen, aufzudecken.
§ 10 Meinungsverschiedenheiten
Patient und Therapeut verpflichten sich in gegenseitigem Einvernehmen, bei Meinungsverschiedenheiten möglichst eine gütige Einigung zu erzielen.
Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht berührt.
Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Die Inhalte dieser AGB können sich ohne weitere Ankündigung ändern.
Um Rechtsnachteilen vorzubeugen empfiehlt es sich die zum Zeitpunkt des geplanten
Besuches rechtskräftige Version einzusehen.
Die letzten Änderungen werden immer in der Fußzeile angezeigt.
Letzte Änderung 31.05.2018